Vertragszweck

Vertragszweck

Was ist der Vertragszweck?

Unter dem Begriff Vertragszweck versteht man den festgelegten Sinn oder das festgelegte Ziel, welches mit dem Abschluss eines Vertrages erreicht werden soll. Es handelt sich dabei um die konkrete Absicht, die beide Vertragsparteien verfolgen. In einem Factoring-Vertrag nimmt der Vertragszweck eine besondere Rolle ein.

Warum ist der Vertragszweck im Finanz-Factoring wichtig?

Im Bereich des Finanz-Factorings ist der Vertragszweck von großer Bedeutung, weil er die Struktur der Vereinbarung und den Grad des Risikos, das die umfangreichen Operationen umfasst, bestimmt. Der übliche Vertragszweck im Factoring ist dabei die Übernahme der Forderungen eines Unternehmens durch einen Factoring-Anbieter. Dies startet meistens mit einer detaillierten Analyse und Bewertung des Portfolios der ausstehenden Forderungen des Unternehmens.

Vertragszweck, Vertragsziel und die rechtlichen Rahmenbedingungen

Auf rechtlicher Ebene ist der Vertragszweck bedeutend, weil er nicht gegen geltendes Recht verstoßen darf. Ist der Vertragszweck rechtswidrig oder sittenwidrig, ist der ganze Vertrag ungültig. Beispielsweise wäre ein Factoring-Vertrag mit dem Zweck, Geldwäsche zu betreiben, rechtlich nicht haltbar.

So wird der Vertragszweck im Finanz-Factoring definiert

Um den Vertragszweck eines Factoring-Vertrages zu bestimmen, wird in der Regel ein Katalog von Forderungen erstellt, die der Factoring-Anbieter übernehmen soll. Häufig beinhaltet dieser Katalog Rechnungen, die ein gewisses Alter nicht überschreiten dürfen, um das Risiko für den Factoring-Anbieter zu minimieren. Dabei entsteht der Vertragszweck oft aus der individuellen Situation des Unternehmens, das Factoring nutzen möchte.

Vertragszweck im Factoring: ein konkretes Beispiel

Ein Softwareunternehmen hat beispielsweise eine Vielzahl von Kunden, die ihre Rechnungen erst nach einigen Wochen bezahlen. Doch das Unternehmen benötigt das Geld schon jetzt, um seinen laufenden Verpflichtungen nachzukommen. Hier könnte der Vertragszweck eines Factoring-Vertrages die kurzfristige Liquiditätsbeschaffung durch den Verkauf der Forderungen an einen Factoring-Anbieter sein.