Factoring und Eigentumsvorbehalt von Forderungen

- Beim Factoring überträgt ein Unternehmen seine Forderungen an ein Factoringunternehmen, das die Forderungen verwaltet und sofortige Liquidität bereitstellt.
- Der Eigentumsvorbehalt sichert dem Gläubiger das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung, was beim Factoring durch die Abtretung der Forderungen aufgehoben wird.
- Das Factoringunternehmen übernimmt beim echten Factoring das Ausfallrisiko, während beim Eigentumsvorbehalt das Risiko bis zur vollständigen Bezahlung beim Gläubiger bleibt.
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