Factoring und Eigentumsvorbehalt von Forderungen

17.12.2023 723 mal gelesen 0 Kommentare
  • Beim Factoring überträgt ein Unternehmen seine Forderungen an ein Factoringunternehmen, das die Forderungen verwaltet und sofortige Liquidität bereitstellt.
  • Der Eigentumsvorbehalt sichert dem Gläubiger das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung, was beim Factoring durch die Abtretung der Forderungen aufgehoben wird.
  • Das Factoringunternehmen übernimmt beim echten Factoring das Ausfallrisiko, während beim Eigentumsvorbehalt das Risiko bis zur vollständigen Bezahlung beim Gläubiger bleibt.

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Zusammenfassung des Artikels

Factoring bietet Unternehmen durch den Verkauf offener Forderungen an Factoringgesellschaften sofortige Liquidität und entlastet das interne Forderungsmanagement. Der Eigentumsvorbehalt sichert Gläubiger ab, indem er ihnen das Recht gibt, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung zurückzuhalten; bei einer Kombination beider Instrumente ist eine sorgfältige rechtliche Abstimmung essenziell.

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Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Stellen Sie sicher, dass der Factoringvertrag und der Eigentumsvorbehalt nicht in Konflikt stehen. Prüfen Sie die Verträge auf Überschneidungen und stellen Sie klar, welche Sicherheiten im Vordergrund stehen.
  2. Optimieren Sie die Abstimmung zwischen Factoringunternehmen und Lieferanten. Informieren Sie beide Parteien über bestehende Eigentumsvorbehalte, um rechtliche Konflikte zu vermeiden.
  3. Berücksichtigen Sie die Kosten für Factoringdienstleistungen im Kontext von Eigentumsvorbehalten. Vergleichen Sie Angebote und prüfen Sie, ob sich Factoring für Ihr Unternehmen lohnt.
  4. Nutzen Sie Factoring strategisch, um Ihre Liquidität zu verbessern und gleichzeitig von der Übernahme des Ausfallrisikos durch das Factoringunternehmen zu profitieren.
  5. Ziehen Sie Experten hinzu, um eine individuelle Factoringlösung zu finden, die zu Ihren Geschäftsprozessen passt und bestehende Eigentumsvorbehaltsarrangements berücksichtigt.

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