Wie werden Factoring-Gebühren nach SKR03 gebucht?

- Die Factoringgebühr wird auf das Konto "Sonstige betriebliche Aufwendungen" (SKR03-Konto 4970) gebucht.
- Die Umsatzsteuer der Factoringgebühr wird auf das Konto "Vorsteuer" (SKR03-Konto 1571) erfasst.
- Der erhaltene Betrag nach Abzug der Factoringgebühr wird auf das Konto "Bank" (SKR03-Konto 1200) gebucht.
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