Wie werden Factoring-Gebühren nach SKR03 gebucht?

03.04.2024 2851 mal gelesen 0 Kommentare
  • Die Factoringgebühr wird auf das Konto "Sonstige betriebliche Aufwendungen" (SKR03-Konto 4970) gebucht.
  • Die Umsatzsteuer der Factoringgebühr wird auf das Konto "Vorsteuer" (SKR03-Konto 1571) erfasst.
  • Der erhaltene Betrag nach Abzug der Factoringgebühr wird auf das Konto "Bank" (SKR03-Konto 1200) gebucht.

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Zusammenfassung des Artikels

Factoring ist ein effektives Finanzierungsinstrument, das die Liquidität eines Unternehmens durch den Verkauf offener Forderungen an Factoringunternehmen steigert und dabei auch das Forderungsmanagement übernimmt. Die korrekte Verbuchung der Factoringgebühren nach SKR03 ist entscheidend für eine transparente Buchführung und erfordert spezifische Kenntnisse im Umgang mit dem Kontenrahmen.

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Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Erstellen Sie individuelle Konten für Factoringtransaktionen im SKR03 Kontenrahmen, um eine transparente Verbuchung zu gewährleisten.
  2. Buchen Sie Factoringgebühren auf das Konto 4765 "Sonstige betriebliche Aufwendungen" und erfassen Sie die Vorsteuer korrekt auf den entsprechenden Konten.
  3. Unterscheiden Sie klar zwischen verschiedenen Gebührentypen wie Vorfinanzierungszinsen, Factoringgebühren und Delkrederegebühren, um sie korrekt zu verbuchen.
  4. Dokumentieren Sie die Gründe und Berechnungen für die Factoringgebühren, um bei Nachfragen der Finanzverwaltung auskunftsfähig zu sein.
  5. Überprüfen Sie regelmäßig die Factoringbuchungen auf ihre Richtigkeit und nehmen Sie gegebenenfalls Korrekturbuchungen vor.

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